Das Stempelgesetz unterteilt in drei Gruppen von Gold und Silberwaren, die entsprechend unterschiedlich geregelt werden, nämlich Gerät (§ 2 und § 3), Uhrgehäuse (§ 4) und Schmucksachen (§ 5), für die unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Der Reichsgold und Reichssilberstempel von 1884 Durch das Punzieren mit dem Reichsgold bzw.